Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause

3. April 2021Allgemein

Mitteilung aus dem Kultusministerium

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen, führen die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durch, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Dazu werden sie gemäß Landesverordnung verpflichtet. Damit ist die eingeforderte Einverständniserklärung zum Test in der Schule (s. Mail und Info vom 25.03.2021) hinfällig und überholt. Diese wird in der Woche nach Ostern durch ein Elterninfo, das von den Eltern und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss, ersetzt.

Die benötigten Test-Kits erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule und nehmen sie für den Einsatz in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag) verwendet werden. Entsprechende Durchführungshinweise folgen in der kommenden Woche.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis. Bei negativem Testergebnis wird der Unterricht besucht, bei positivem Testergebnis oder bei Verweigerung der Selbsttestung muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich die Schule verlassen, ggf. holen die Eltern ihr Kind ab. Zur Überprüfung des Ergebnisses nehmen die Eltern Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Schülerin oder der Schüler die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch keinen Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen. Bei einem positiven Testergebnis zu Hause darf die Schülerin oder der Schüler die Schule nicht besuchen. Die Schule muss umgehend informiert werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert.

In der zweiten Ferienwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer genaue Durchführungshinweise, wie die Ausgabe der Testkits, die Testung selbst sowie die Dokumentation des Tests am Gymnasium Damme erfolgen soll.

Im Anhang findet ihr / finden Sie Briefe des Kultusministers an Eltern und Schüler:

Brief an die Eltern

Brief an die Schülerinnen und Schüler der Sek I

Brief der Schülerinnen und Schüler der Sek II

 

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