Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht

10. Dezember 2020Allgemein

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung können Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder bereits ab dem kommenden Montag (14.12.2020) vom Präsenzunterricht in der Schule befreien lassen. Mit dieser Regelung wird die bestehende Regelung für den 17. und 18.12.2020 erweitert.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, findet Unterricht nach Plan in der Schule statt. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Wenn Eltern von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen, informieren diese den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin per E-Mail und geben an, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist aber nicht möglich.

Die Befreiung des Präsenzunterrichts bedeutet nicht, dass die Ferien früher beginnen. Die Schülerinnen und Schüler haben Schulpflicht und müssen von Montag bis Freitag am digitalen Lernen (Aufgaben im IServ) zu Hause teilnehmen und die gestellten Aufgaben im vollen Umfang erledigen.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten in den Jahrgängen 5-11 angesetzt sind, wird im Einzelfall geprüft, was davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Die Lehrkräfte werden die Schüerinnen und Schüler entsprechend informieren.

Die Klausuren in den Jahrgängen 12. und 13. werden in der nächsten Woche geschrieben (s. Klausurenplan).

Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler der Sek I

Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler der Sek II

Brief des Kultusministers an die Eltern

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