Mundschutz im Unterricht und Sperrung der Zufahrt zur Nordhofe

23. Oktober 2020Allgemein

Infos zum Schulstart nach den Herbstferien (Aktualisierung I)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern,

am Montag beginnt wieder regulär die Schule. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sowie der Baumaßnahmen an der Nordhofe (der Straße zum Gymnasium) gibt es wichtige Informationen:

  • Sperrung der Zufahrt zur Nordhofe bleibt für ein paar Wochen bestehen und wird für eine sehr angespannte Verkehrs- und Parksituation (!!!) sorgen. Dieses gilt es Montag und in den folgenden Tagen und Wochen bei An- und Abfahrt zu berücksichtigen. Die Schüler der Linie 621 Holdorf – Damme, die vor den Ferien morgens am Schulzentrum ausgestiegen und mittags am Gymnasium eingestiegen sind, müssen, solange die Sperrung anhält, am Schulzentrum aus- und einsteigen. Die Busfahrer der Linie 621 werden dieses zusätzlich am Montagmorgen (26.10.) den Schülern mitteilen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 müssen auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn die Infektionswerte in einem Landkreis höher als 100 Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegen (sogenannter Inzidenzwert von mehr als 100). Bei einem Inzidenzwert über 50 ist das Tragen der Maske im Unterricht eine Empfehlung (s. Verordnung des Landkreises Vechta vom 23.10.2020, Ziffer 7).

    Hier in Kürze grundsätzliche Anmerkungen und Erinnerungen zum Tragen der Maske in der Schule:

    a) Die Maske muss wie bisher auch beim Betreten des Schulgeländes aufgesetzt werden und muss nun auch während des Unterrichts getragen werden, da der Inzidenzwert im Landkreis Vechta zurzeit über 100 liegt. (Maske auf in der Schule und im Unterricht – ab 50 Empfehlung, ab 100 Pflicht!)

    b) In den Pausenbereichen der einzelnen Jahrgänge außerhalb der Schule kann wie bisher auch unter Berücksichtigung der Abstandsregel auf das Tragen der Maske verzichtet werden. (Maskenfreiheit im Pausenbereich)
    c) Beim Essen und Trinken in der Mensa (Sek II) bzw. in den überdachten Essensbereichen der einzelnen Jahrgänge (Sek I) oder bei Regenpausen in der Klasse kann wie bisher auch die Maske am Platz abgesetzt werden. (Maskenfreiheit beim Essen und Trinken)
    d) Das Tragen von Masken im Unterricht erfordert, dass Schülerinnen und Schüler mehrere Masken dabeihaben. Bei Durchfeuchtung ist die Maske zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). (Wechselmaske mitnehmen)
    e) Die Masken werden wie bisher auch von Schülern und Lehrern mitgebracht. Sollte mal eine Maske fehlen, kann eine Ersatzmaske im Ausnahmefall im Sekretariat kostenpflichtig erworben werden. (Masken mitbringen)

  • Die Infektionslage im Landkreis und im ganzen Land ist angespannt und wird durch das Kultusministerium genau beobachtet. Auf dieser Grundlage entscheidet das Ministerium in den nächsten Wochen, wann eine Schule in das Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Klassen) wechselt. Unser Wunsch und Ziel ist es, so lange wie möglich im Szenario A zu bleiben.
  • Wenn ein Familienmitglied zur Risikogruppe gehört, können Eltern ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen vom Unterricht in der Schule befreien lassen. Für wen das genau gilt, steht in dem Brief an die Eltern (s.u.). Wenn die Schulleitung den Antrag der Eltern genehmigt hat, nehmen die Schüler für eine bestimmte Zeit am Lernen zu Hause teil.
  • Für den Schutz vor Infektionen ist es wichtig, alle Räume regelmäßig zu lüften. Da es im Herbst und Winter zu kalt für das Dauerlüften ist, werden die Fenster nach 20 Minuten Unterricht für einige Minuten weit geöffnet und anschließend wieder geschlossen.

Die Schulleitung wünscht trotz aller Widrigkeiten allen einen guten Start nach den Ferien. Mit dem Kultusminister sind wir der Meinung, dass wir gemeinsam dafür sorgen können, dass ein sicherer Schulbesuch weiter möglich ist. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Beteiligten. Halten wir uns alle auch weiterhin an die Regeln und Empfehlungen!

Brief des Kultusministers an die Eltern (22.10.2020)

Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler (22.10.2029) 

Verordnung des Landkreises Vechta (23.10.2020)

 

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