Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in der letzten und in dieser Woche hat sich der Inzidenzwert im Landkreis so positiv entwickelt, dass wir am Montag endlich mit Präsenzunterricht im Szenario B beginnen konnten. Darüber haben wir uns alle sehr gefreut! Jetzt ist es erst einmal wichtig, dass Ihre Kinder nach langen fünf Monaten Distanzunterricht ,,in der Schule ankommen“, wieder Gemeinschaft erleben, Freundschaften aufnehmen oder neu schließen und trotz aller weiteren Hygieneregeln Nähe spüren. Die sozialen und emotionalen Aspekte des Lernens werden wir intensiv in den Blick nehmen, denn es wird Zeit brauchen, bis sich alle wieder an den geregelten Schulbetrieb gewöhnt haben.
Ich hoffe sehr, dass der Präsenzunterricht von Dauer sein wird und eine weiterhin positive Entwicklung der Inzidenzzahlen im Landkreis Vechta vielleicht auch bald das Szenario A, den ungeteilten Unterricht, noch vor den Sommerferien ermöglicht. Mit diesem Elternschreiben wende ich mich direkt an Sie, um Ihnen noch einige wichtige Hinweise zu geben.
Von Montag, den 31.5.2021 bis Mittwoch, den 2.6.2021 finden am Gymnasium Damme die mündlichen Abiturprüfungen statt. Um einen geregelten Prüfungsablauf zu gewährleisten, und die hohe Anzahl der Prüfungen organisatorisch bewältigen zu können, findet wie in jedem Jahr am Montag für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-12 kein Präsenzunterricht statt. Dieser Tag ist als Studientag vorgesehen, die Fachlehrer werden den Schülerinnen und Schülern entsprechende Aufgaben stellen. Darüber hinaus findet für den Jahrgang 12 auch am Dienstag und Mittwoch kein Unterricht statt, da viele Fachlehrerinnen und -lehrer an den Prüfungen beteiligt sind.
Das Kultusministerium hat in einer Rundverfügung angeordnet, dass zum 17.5. eine vorläufige Festsetzung der Noten erfolgen und dokumentiert sein muss. Um Transparenz zu schaffen und die Nachvollziehbarkeit der Notenfestsetzung zu gewährleisten, wurden alle Fachgruppen gebeten, ihre Leistungsbewertung den Corona-Bedingungen anzupassen und ggf. neu festzulegen. Die Kriterien für die Leistungsbemessung der einzelnen Fachgruppen an unserer Schule finden Sie, nach Aufgabenfeldern sortiert, bei IServ unter Dateien/Informationen für Schüler/Bewertungskriterien.
Bereits seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 erfolgen innerhalb der einzelnen Fachgruppen unseres Kollegiums verstärkt Absprachen, um den Schülerinnen und Schülern auch unter den erschwerten Pandemie-Bedingungen kontinuierliches Arbeiten und fortschreitenden Kompetenzerwerb zu ermöglichen. Manche Unterrichtsinhalte wurden aus diesem Grund in die kommenden Schuljahre verlagert, andere wurden bewusst vorgezogen. Gemeinsames Ziel bei diesem Vorgehen war und ist immer, dass Ihre Kinder trotz der äußeren Gegebenheiten erfolgreich ihre Schullaufbahn fortsetzen können.
Um jedoch den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 bis 11, die aufgrund der Corona-Pandemie in besonderem Maße von Lernrückständen betroffen sind, den Erwerb noch fehlender Kompetenzen zu ermöglichen, kann in Einzelfällen ein freiwilliges Zurücktreten (d.h. die Wiederholung des jetzigen Schuljahrgangs bzw. eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase) eine geeignete Maßnahme darstellen. Entsprechende Erlasse des MK vom 23.03.2021 und vom 19.05.2021 regeln diese Möglichkeit.
Der Antrag im Schuljahr 2020/2021 muss bis zum 11. Juni 2021 gestellt werden; er ist formlos an den Schulleiter zu richten. Über den Antrag wird in der Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres 2020/2021 (Versetzungskonferenz) entschieden, so dass der Wechsel in eine andere Lerngruppe erst mit Beginn des neuen Schuljahres erfolgen würde.
Entgegen der sonst gültigen Versetzungsordnung ist ein freiwilliges Zurücktreten in demselben Schuljahrgang und in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen auch ein zweites Mal zulässig. Ebenfalls ist ein freiwilliges Zurücktreten in einen bereits wiederholten Schuljahrgang in diesem Schuljahr ausnahmsweise zulässig. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler die aktuelle Jahrgangsstufe ausnahmsweise wiederholen kann. Die freiwillige Wiederholung der Einführungsphase wird nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.
Falls Sie ein freiwilliges Zurücktreten in Erwägung ziehen, übernehmen die Klassenleitungen die Erstberatung; sie können am besten einschätzen, ob eine Notwendigkeit gegeben ist und die Wiederholung des Schuljahrgangs eine erfolgversprechende Option darstellen könnte. Wenden Sie sich daher bitte zuerst direkt an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer Ihres Kindes.
Im Anschluss findet eine Beratung durch die Schulleitung bzw. die Mitglieder der erweiterten Schulleitung statt. Wir vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger Kässens, Schulleiter